HONORARKÜRZUNGEN IN DER PSYCHOTHERAPIE NICHT ZULASSEN!

Am 20. März 2026 fand eine Demo von 650 Psychotherapeuten in Hannover am Kröpcke und vor dem Landtag statt. Das berechtigte Anliegen – in Ihrer Arbeit gestärkt und nicht weggespart zu werden – sollte lautstark in der Landeshauptstadt von Niedersachsen gehört werden.

In unserer Gesellschaft gibt es den Bereich der psychischen Erkrankungen und Dispositionen von Menschen, die zeitnah und ausreichend Fachärztliche Hilfe durch Diagnostik und Therapie benötigen. Bereits derzeit sind die Umstände in diesem Gesundheitsversorgungsbereich angespannt bis unzureichend. Anstatt diese Ressourcen und Unterstützungsangebote auszubauen ist nun eine Honorarkürzung von 4 % für Psychotherapeut:innen ab dem 01. April 2026 angedacht. 

Niedersachsens Gesundheitminister Philippi muss das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auffordern, den aktuellen Beschluss Psychotherapeutische Vergütung zu beanstanden.  Denn das BMG hat die Rechtsaufsicht und kann Beschlüsse  auch stoppen.


WIR SAGEN NEIN! GESUNDHEITSVERSORGUNG DARF NICHT KRANK GESPART WEREN!

Wenn Du das Anliegen unterstützt findest Du hier eine Petition zum mitzeichnen.

Informationen und Fakten

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist das zentrale Abrechnungswerkzeug für ambulante Leistungen in Deutschland. Er regelt die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Jede Leistung ist mit einer Punktzahl versehen, die quartalsweise mit einem festgelegten Punktwert (ca. 11 −12 Cent) multipliziert wird. (Quelle: Abrechnungsstelle.com) 

Funktion: Abrechnungsgrundlage für Vertragsärzte und Psychotherapeuten.

Gebührenordnungspositionen (GOP): Leistungen sind in Nummern (GOP) unterteilt, denen Punkte zugeordnet sind.

Punktwert: Der Wert eines Punktes wird regional von Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen ausgehandelt, orientiert sich aber an einem Bundeswert.

Anwendungsbereich: Gilt ausschließlich für gesetzlich versicherte Patienten im ambulanten Bereich.

Struktur: Der EBM ist in Kapitel unterteilt, die allgemeine Bestimmungen und fachgruppenspezifische Leistungen (z.B. Hausärzte, Orthopäden) enthalten. 

EBM: 1. Quartal 2026 (PDF)

EBM: 2. Quartal 2025 (PDF)

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